Wassergebühren
Der Wasserverbrauch wird anhand eines Wasserzählers gemessen und alle 6 Jahre von der Gemeinde ausgetauscht (Rechtsgrundlage Eichgesetz).
Am Jahresende werden die Zählerstände von den Hauseigentümern selbst abgelesen (Ablesebriefe).
Fälligkeitstermine Abschläge
30.04., 30.07. und 30.10.
Wassergebühr ab 01.01.2018
2,25 € pro m³ Frischwasser zuzüglich 7 % Mwst
Zählergebühr
30,-- € / Jahr zuzüglich 7 % Mwst
Rechtsgrundlagen
§§ 4,11 GemO, §§ 2,9,10 KAG
- (PDFPDF-Datei: , 6.3 MB)
Verfügbare Formulare
- (PDFPDF-Datei: , 101 kB)